Wirtschaftsstrafrecht
Steuerstrafrecht
Typische Konstellationen
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Beratung und Vertretung bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung oder steuerlichen Unregelmäßigkeiten.
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Unterstützung bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder behördlichen Maßnahmen.
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Beratung bei Vorwürfen im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit.
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Die Vorbereitung einer Selbstanzeige erfordert besondere Sorgfalt und sollte stets rechtlich begleitet werden.
Rechtliche Entscheidungen sind immer auch wirtschaftliche Entscheidungen.
Strafrechtliche Vorwürfe im wirtschaftlichen Kontext betreffen häufig nicht nur die rechtliche, sondern auch die wirtschaftliche Situation.
Wir beraten Sie mit klarem Blick auf die rechtlichen Risiken und die sinnvollste Vorgehensweise.
Diskretion und Vertraulichkeit
haben in diesem Bereich höchste Priorität.
Vorgehen
1. Vertraulicher Erstkontakt
Sie schildern Ihr Anliegen vertraulich
2. Analyse
Wir prüfen die rechtliche und tatsächliche Situation
3. Strategie
Gemeinsame Festlegung der weiteren Vorgehensweise
4. Vertretung
Begleitung im Verfahren und Kommunikation mit Behörden
Weitere Informationen zum Wirtschaftsstrafrecht
Das Wirtschaftsstrafrecht umfasst insbesondere strafrechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit und steuerlichen Verpflichtungen.
Dazu zählen unter anderem Vorwürfe der Steuerhinterziehung, leichtfertigen Steuerverkürzung sowie weitere wirtschaftsbezogene Straftatbestände.
Auch die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige kann in bestimmten Fällen von Bedeutung sein und erfordert eine sorgfältige rechtliche Prüfung.
Ohne anwaltliche Akteneinsicht lässt sich die konkrete Situation häufig nicht abschließend beurteilen. Eine Stellungnahme sollte daher erst nach entsprechender rechtlicher Prüfung erfolgen.
Relevante Themen im Wirtschaftsstrafrecht:
Steuerhinterziehung
Selbstanzeige
Ermittlungsverfahren
Geldwäsche
Betrug im wirtschaftlichen Kontext