Wirtschaftsstrafrecht
Steuerstrafrecht
Diskrete und praxisnahe Unterstützung im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
Als Anwalt in Frankfurt begleiten wir Geschäftsführer, Unternehmer und Selbstständige bei straf- und steuerrechtlichen Vorwürfen. Ob Ermittlungsverfahren, Vorladung oder Selbstanzeige – wir prüfen Ihre Situation strukturiert, schützen Ihre wirtschaftlichen Interessen und beraten Sie über sinnvolle Handlungsschritte.
Typische Konstellationen
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Beratung und Vertretung bei Vorwürfen der Steuerhinterziehung oder steuerlichen Unregelmäßigkeiten.
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Unterstützung bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder behördlichen Maßnahmen.
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Beratung bei Vorwürfen im Zusammenhang mit unternehmerischer Tätigkeit.
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Die Vorbereitung einer Selbstanzeige erfordert besondere Sorgfalt und sollte stets rechtlich begleitet werden.
Rechtliche Entscheidungen sind immer auch wirtschaftliche Entscheidungen.
Strafrechtliche Vorwürfe im wirtschaftlichen Kontext betreffen häufig nicht nur die rechtliche, sondern auch die wirtschaftliche Situation.
Wir beraten Sie mit klarem Blick auf die rechtlichen Risiken und die sinnvollste Vorgehensweise.
Diskretion und Vertraulichkeit
haben in diesem Bereich höchste Priorität.
Vorgehen
1. Vertraulicher Erstkontakt
Sie schildern Ihr Anliegen vertraulich
2. Analyse
Wir prüfen die rechtliche und tatsächliche Situation
3. Strategie
Gemeinsame Festlegung der weiteren Vorgehensweise
4. Vertretung
Begleitung im Verfahren und Kommunikation mit Behörden
Das Wirtschaftsstrafrecht behandelt strafrechtliche Fragestellungen bei unternehmerischen Tätigkeiten und steuerlichen Verpflichtungen. Dazu gehören u. a. Steuerhinterziehung, Selbstanzeige, Ermittlungsverfahren, Geldwäsche und Betrug im wirtschaftlichen Kontext. Eine präzise rechtliche Prüfung ist stets erforderlich, bevor Stellungnahmen oder Handlungen erfolgen.
Weitere Informationen zum Wirtschaftsstrafrecht
FAQ – Wirtschafts- & Steuerstrafrecht:
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Schweigen Sie und geben Sie keine Angaben ohne Ihren Anwalt ab. Bei einer Hausdurchsuchung oder Vorladung durch Steuerfahndung oder Staatsanwaltschaft Frankfurt verlangen Sie den Durchsuchungsbeschluss, leisten keinen Widerstand, übergeben nur geforderte Dokumente und kontaktieren sofort einen spezialisierten Strafverteidiger.
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Steuerhinterziehung (§ 370 AO) liegt vor, wenn falsche oder unvollständige Angaben zu steuerlich relevanten Tatsachen gemacht werden. Strafen reichen von Geldbußen bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe; in schweren Fällen bis zu zehn Jahren. Die Höhe der hinterzogenen Steuern ist entscheidend.
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Eine Selbstanzeige schützt nur bei vollständiger, fehlerfreier und rechtzeitig eingereichter Meldung, bevor die Behörden die Tat entdecken. Jede Ungenauigkeit kann das Verfahren auslösen. Wir prüfen Ihre Unterlagen vorab und stellen sicher, dass die Anzeige wirksam ist.
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Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung prüfen, ob ein Tatverdacht besteht, sammeln Beweise, befragen Zeugen und prüfen Konten. Frühzeitige rechtliche Begleitung kann das Verfahren häufig bereits hier einstellen oder regulieren.
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Neben strafrechtlichen Konsequenzen drohen direkte Haftung, Gewerbeerlaubnisverlust, Eintragung im Gewerbezentralregister und wirtschaftliche Schäden. Wir entwickeln eine individuelle Verteidigungsstrategie, um Ihre Existenz zu schützen.
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In wirtschafts- und steuerstrafrechtlichen Fällen ist Diskretion entscheidend. Wir führen alle Kontakte mit Behörden, Finanzämtern und Gerichten für Sie durch, schützen sensible Informationen und vermeiden unnötige Medienaufmerksamkeit.
Jetzt handeln & Fristen wahren
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Ihre Anfrage wird direkt anwaltlich geprüft.