Honorar
Transparente Kosten und klare Abrechnung stehen im Mittelpunkt.
Bereits zu Beginn erhalten Sie eine Einschätzung zum möglichen Kostenrahmen.
Abrechnung nach der gesetzlichen Gebührentabelle (RVG)
In vielen Fällen erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Die Höhe der Gebühren richtet sich dabei nach dem wirtschaftlichen Wert der Angelegenheit.
Abrechnung mit einer Honorarvereinbarung
Alternativ kann eine individuelle Honorarvereinbarung getroffen werden – insbesondere bei komplexeren oder nicht eindeutig bewertbaren Angelegenheiten.
Abrechnung über eine Rechtsschutzversicherung
Sofern eine Rechtsschutzversicherung besteht, übernehmen wir auf Wunsch die Abrechnung direkt mit Ihrer Versicherung.
Kostenanfrage
Sie möchten das Kostenrisiko vorab einschätzen?
Wir informieren Sie transparent über die voraussichtlichen Gebühren.
Kontaktieren Sie uns für die Kostenberechnung über das unten stehende Kontaktformular:
Datenschutzerklärung: Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Daten werden ausschließlich für Ihre Beratung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Nach Abschluss der Erstberatung werden alle Unterlagen vernichtet, sofern Sie keine weitere Beauftragung wünschen.