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Anwaltskostenrechner (RVG) für Anwalts- und Gerichtskosten

Anwaltskostenrechner (RVG) – Anwalts- & Gerichtskosten berechnen

Mit unserem Anwaltskostenrechner können Sie die voraussichtlichen Anwaltskosten und Gerichtskosten für zivilrechtliche und arbeitsrechtliche Angelegenheiten unverbindlich berechnen.

Für Wirtschaftsstrafrecht, Vertragsgestaltungen und Sportrecht nutzen Sie bitte das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Anwalts- und Prozesskostenrechner

Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der seit dem 01.06.2025 geltenden Gebührensätze nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG).
Individuelle Kostenanfrage Im Wirtschaftsstrafrecht, bei Vertragsgestaltungen und im Sportrecht ist eine individuelle Honorarvereinbarung häufig für beide Seiten sinnvoller. Nutzen Sie hierfür bitte das Kontaktformular am Ende dieser Seite.

Eingaben

Streitgegenstände
Berechneter Streitwert
Verfahrensstand

Ergebnis

Eigene Anwaltskosten
0,00 €
Gerichtskosten
0,00 €
Gesamt
0,00 €

Streitwert: 0,00 € · 1,0 RVG: 0,00 € · 1,0 GKG: 0,00 €

Gebührenübersicht
Position Betrag

Kostenerstattung: Im Zivilprozess trägt die unterliegende Partei grundsätzlich die Kosten des Rechtsstreits. Bei teilweisem Obsiegen werden die Kosten regelmäßig anteilig verteilt.

Rechtsschutz: Besteht Versicherungsschutz, werden die Anwalts- und Gerichtskosten regelmäßig übernommen. Gerne rechnen wir unmittelbar mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Hinweis: Die Berechnung dient einer unverbindlichen Orientierung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Berechnung wird keine Gewähr übernommen.

Arbeitsgericht: In der ersten Instanz trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Rechtsschutz: Besteht Versicherungsschutz, werden die Anwalts- und Gerichtskosten regelmäßig übernommen. Gerne rechnen wir unmittelbar mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Hinweis: Die Berechnung dient einer unverbindlichen Orientierung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Berechnung wird keine Gewähr übernommen.

Individuelle Kostenanfrage

Im Wirtschaftsstrafrecht, bei Vertragsgestaltungen und im Sportrecht ist eine individuelle Honorarvereinbarung häufig für beide Seiten fairer und sachgerechter als eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

Nutzen Sie das nachfolgende Kontaktformular, wenn Sie eine individuelle Einschätzung Ihrer Angelegenheit wünschen oder Fragen zur Kostenübernahme durch eine Rechtsschutzversicherung haben. Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.

Datenschutzhinweis: Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

FAQ – Anwaltskosten, Rechtsschutzversicherung und RVG

  • In vielen zivilrechtlichen und arbeitsrechtlichen Angelegenheiten erfolgt die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe der Gebühren richtet sich insbesondere nach dem Streitwert und dem Umfang der Tätigkeit.

    Im Wirtschaftsstrafrecht, bei Vertragsgestaltungen und im Sportrecht ist eine individuelle Honorarvereinbarung häufig für beide Seiten sinnvoller und sachgerechter als eine Abrechnung nach dem RVG.

  • Ja. Besteht für Ihre Angelegenheit Versicherungsschutz, werden die Anwalts- und Gerichtskosten regelmäßig von der Rechtsschutzversicherung übernommen.

    Bitte lassen Sie uns eine bereits erteilte Deckungszusage zukommen. Gerne rechnen wir anschließend unmittelbar mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

  • Ja. Für viele zivilrechtliche und arbeitsrechtliche Angelegenheiten können Sie mit unserem Anwalts- und Prozesskostenrechner eine erste Orientierung zu den voraussichtlichen Anwalts- und Gerichtskosten erhalten.

    Darüber hinaus prüfen wir Ihre Angelegenheit gerne individuell über das Kontaktformular.

  • In zivilrechtlichen Verfahren hat die unterliegende Partei die Kosten des Rechtsstreits grundsätzlich zu tragen. Bei teilweisem Obsiegen und Unterliegen werden die Kosten regelmäßig anteilig verteilt.

    Im Arbeitsrecht gilt eine Besonderheit: In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre eigenen Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

  • Nein. Die Nutzung des Kontaktformulars oder die Übersendung von Unterlagen dient zunächst der unverbindlichen Kontaktaufnahme und führt noch nicht zu einer Beauftragung.

    Ein Mandatsverhältnis entsteht erst nach ausdrücklicher Mandatsannahme.

Beauftragung

Wenn Sie uns bereits beauftragen möchten, können Sie die Vollmacht bequem online ausfüllen und elektronisch unterzeichnen.