Arbeitsrecht
Kündigung erhalten oder Konflikt im Arbeitsverhältnis?
Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche – mit klarem Blick auf eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung.
Nicht jede Auseinandersetzung muss vor Gericht enden.
Wir beraten Sie klar und ehrlich, welches Vorgehen rechtlich möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Typische arbeitsrechtliche Fälle
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Wir prüfen die Wirksamkeit Ihrer Kündigung und zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten bestehen – insbesondere im Hinblick auf Abfindung und Weiterbeschäftigung.
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Vor der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrags sollten die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen geprüft werden. Wir unterstützen Sie bei der Bewertung und Verhandlung.
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Wir prüfen Ihre Ansprüche und unterstützen Sie bei der Verhandlung einer angemessenen Abfindung.
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Prüfung und Gestaltung von Arbeitsverträgen sowie Beratung bei Konflikten im laufenden Arbeitsverhältnis.
Unser Ansatz
Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen sind nicht nur rechtlich, sondern auch wirtschaftlich zu bewerten.
Wir beraten Sie mit klarem Blick darauf, welches Vorgehen für Sie sinnvoll ist.
Vorgehen
1. Erstkontakt & Prüfung
Sie schildern uns Ihr Anliegen und übermitteln die relevanten Unterlagen.
2. Einschätzung
Wir prüfen Ihre Erfolgsaussichten und zeigen Ihnen mögliche Vorgehensweisen auf.
3. Umsetzung
Gemeinsam entscheiden wir, ob und wie Ihre Ansprüche außergerichtlich oder gerichtlich durchgesetzt werden.
FAQ – Kündigungen, Fristen & Arbeitsrecht
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Eine außerordentliche Kündigung erfolgt fristlos aus einem wichtigen Grund, wodurch das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung endet. Als Anwalt für Arbeitsrecht in Frankfurt prüfe ich umgehend die Rechtmäßigkeit dieser schwerwiegenden Maßnahme für Sie.
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Eine ordentliche Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen, tariflichen oder im Arbeitsvertrag vereinbarten Kündigungsfristen. Auch hier müssen bestimmte Kündigungsgründe vorliegen, damit die Beendigung rechtlich wirksam ist.
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Eine betriebsbedingte Kündigung ist unwirksam, wenn keine dringenden wirtschaftlichen Gründe vorliegen oder der Arbeitgeber die Sozialauswahl fehlerhaft durchgeführt hat. Wir fechten solche Kündigungen vor dem Arbeitsgericht Frankfurt für Sie an.
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Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt ein steuerbares Fehlverhalten des Arbeitnehmers und meist eine vorherige Abmahnung voraus. Eine personenbedingte Kündigung greift ohne Verschulden, wenn der Arbeitnehmer seine Pflichten dauerhaft nicht mehr erfüllen kann – etwa bei einer Kündigung wegen Krankhei
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Bei Organmitgliedern greift das allgemeine Kündigungsschutzgesetz meist nicht. Die Beendigung erfordert die exakte Prüfung formeller Details der Abberufung sowie der Klauseln im Geschäftsführervertrag oder Geschäftsführeranstellungsvertrag, um wirtschaftliche Nachteile zu verhindern.
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Der Kündigungsschutz bewahrt Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen. Um sich zu wehren, muss zwingend innerhalb einer Frist von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden, um die Weiterbeschäftigung oder eine faire Abfindung zu sichern.
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Wir analysieren Ihre Situation im Erstkontakt umfassend und prüfen, ob ein Aufhebungsvertrag oder eine gerichtliche Einigung wirtschaftlich sinnvoll ist. Unser Ziel ist stets die Durchsetzung Ihrer Ansprüche mit klarem Blick auf das bestmögliche Ergebnis.
Ihre Anfrage wird direkt anwaltlich geprüft.