Soforthilfe vom Anwalt im
Arbeitsrecht
Sie haben eine Kündigung erhalten?
Für die Erhebung einer Kündigungsschutzklage gilt regelmäßig eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung.
Schildern Sie uns Ihren Fall. Wir prüfen kurzfristig die Erfolgsaussichten und mögliche Handlungsoptionen.
Datenschutzerklärung: Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.
Soforthilfe bei Kündigung
Sie haben eine Kündigung erhalten und brauchen schnelle Hilfe? Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Kündigungen und erste Schritte.
FAQ
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Notieren Sie das genaue Datum des Erhalts und unterschreiben Sie keine Dokumente vor Ort. Nehmen Sie umgehend Kontakt zu einem Anwalt für Arbeitsrecht auf, da ab sofort extrem kurze gesetzliche Fristen laufen.
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Ab Zugang der Kündigung haben Sie genau drei Wochen Zeit, um eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen. Verpassen Sie diese Frist, wird die Kündigung fast immer endgültig rechtswirksam.
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Einen automatischen gesetzlichen Anspruch gibt es meistens nicht. In über 80 % der Fälle wird eine Abfindung jedoch im Rahmen von Verhandlungen oder durch einen Vergleich vor Gericht vereinbart – dies gilt besonders bei einer betriebsbedingten Kündigung.
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Ja, eine Kündigung während einer Arbeitsunfähigkeit ist rechtlich zulässig. Unter strengen Voraussetzungen kann eine Kündigung durch den Arbeitgeber sogar wegen der Krankheit selbst erfolgen (personenbedingte Kündigung).
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Sie sollten lediglich den bloßen Zugang des Schreibens mit Datum quittieren. Unterzeichnen Sie niemals Formulierungen, die einen „Verzicht auf Ansprüche“ oder die Erklärung „Ich akzeptiere die Kündigung“ beinhalten.
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Ja, eine Prüfung der Kündigung lohnt sich auch bei kurzer Beschäftigungszeit oder in Kleinunternehmen. Selbst wenn der allgemeine Kündigungsschutz erst nach sechs Monaten greift, können Formfehler, Sittenwidrigkeit oder Diskriminierung die Kündigung unwirksam machen.
Fristen laufen bereits?
Nutzen Sie jetzt unsere Soforthilfe zur anwaltlichen Einschätzung und Unterstützung.