Abfindungsrechner bei Kündigung
Eine Abfindung ist Verhandlungssache. Der nachfolgende Abfindungsrechner bietet eine erste Orientierung zu möglichen Abfindungshöhen.
Abfindungsrechner bei Kündigung
Die Berechnung bietet eine erste Orientierung. Die tatsächliche Höhe einer Abfindung hängt von den Umständen des Einzelfalls und der jeweiligen Verhandlungsposition ab.
Eingaben
Hinweis: Bei schwankendem Einkommen kann zur Orientierung das durchschnittliche Bruttomonatsgehalt verwendet werden.
Mögliche Abfindung
Berechnung: Bruttomonatsgehalt × Beschäftigungsjahre × Faktor
| Beschäftigungsdauer | 0 Jahre |
| Bruttomonatsgehalt | 0,00 € |
| Orientierungsspanne | 0,00 € – 0,00 € |
Hinweis: Die Berechnung dient einer unverbindlichen Orientierung. Ein Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht automatisch.
Ob und in welcher Höhe eine Abfindung erzielt werden kann, lässt sich erst nach Prüfung des Einzelfalls beurteilen.
Wichtiger Hinweis
Gegen eine Kündigung muss innerhalb von drei Wochen Klage erhoben werden.
Weitere Hinweise zur Abfindung
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Die Berechnung basiert auf häufig verwendeten Orientierungswerten im Arbeitsrecht. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht automatisch.
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Ja. Häufig verwendete Orientierungswerte liegen zwischen 0,5 und 1,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr. Je nach Sachverhalt, Prozessrisiko und Verhandlungsposition können jedoch auch höhere oder niedrigere Abfindungen in Betracht kommen.
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Die Höhe einer möglichen Abfindung hängt insbesondere von den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, der Dauer der Betriebszugehörigkeit, der Betriebsgröße, besonderen Schutzrechten sowie der jeweiligen Verhandlungsposition der Parteien ab.
Entscheidend sind die Erfolgsaussichten und die individuelle Verhandlungsposition.
WAS WIR PRÜFEN
Wirksamkeit der Kündigung
Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage
Verhandlungsposition hinsichtlich einer Abfindung
wirtschaftlich sinnvolle Handlungsoptionen
Vorgehen
1. Anfrage übermitteln
Sie schildern Ihre Situation und übermitteln die Kündigung sowie die wichtigsten Unterlagen.
2. Rechtliche Prüfung
Wir prüfen die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage und mögliche Ansatzpunkte für eine Abfindung.
3. Rechtliche Bewertung
Sie erhalten eine Einschätzung zu den rechtlichen Möglichkeiten und dem weiteren Vorgehen.
4. Vertretung
Auf Wunsch übernehmen wir die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung Ihrer Interessen.
FAQ
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Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nur in Ausnahmefällen. In der Praxis werden Abfindungen häufig im Rahmen einer Kündigungsschutzklage oder einer außergerichtlichen Einigung vereinbart.
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Eine häufig verwendete Orientierungsgröße beträgt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr. Die tatsächlich erzielbare Abfindung hängt jedoch von den Umständen des Einzelfalls und der jeweiligen Verhandlungsposition ab.
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Ja. Je nach Sachverhalt, Prozessrisiko und Verhandlungsposition können auch deutlich höhere Abfindungen vereinbart werden. Maßgeblich sind insbesondere die Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.
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Die Höhe einer möglichen Abfindung hängt unter anderem von der Betriebszugehörigkeit, dem Einkommen, der Betriebsgröße, dem Kündigungsgrund, besonderen Schutzrechten sowie den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage ab.
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Nein. Ein Aufhebungsvertrag sollte grundsätzlich erst nach rechtlicher Prüfung unterschrieben werden. Mit der Unterzeichnung können weitreichende rechtliche und finanzielle Folgen verbunden sein.
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Ja. Niemand ist verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben. Vor einer Entscheidung sollten die rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen sorgfältig geprüft werden.
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Abfindungen sind grundsätzlich steuerpflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die sogenannte Fünftelregelung steuerliche Vorteile bieten. Die konkrete steuerliche Belastung hängt von den persönlichen Verhältnissen ab.
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Grundsätzlich ja. Allerdings können insbesondere Aufhebungsverträge oder bestimmte Vereinbarungen Auswirkungen auf den Bezug von Arbeitslosengeld haben. Vor einer Unterzeichnung sollte daher eine rechtliche Prüfung erfolgen.
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Gegen eine Kündigung kann regelmäßig nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung häufig als wirksam.
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Das hängt vom Einzelfall ab. Häufig verbessert eine Kündigungsschutzklage die Verhandlungsposition und kann die Grundlage für eine Abfindung oder andere einvernehmliche Lösungen schaffen.
Rechtliche Ersteinschätzung
Anliegen jetzt rechtlich prüfen lassen.
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Alternativ können Sie über unser Kündigungsformular Ihre Kündigung direkt rechtlich prüfen lassen.
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