Rechtliche Einschätzung
vom Anwalt
Im Rahmen einer kostenpflichtigen Erstberatung prüfen wir Ihren Fall rechtlich und geben Ihnen eine fundierte Einschätzung.
Die Erstberatung erfolgt zu einem Pauschalhonorar von 190 € zzgl. MwSt.
Eine Abrechnung über eine bestehende Rechtsschutzversicherung ist möglich.
Diese Seite richtet sich an Mandanten, die eine konkrete rechtliche Einschätzung wünschen.
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel zeitnah.
Für einen unverbindlichen Erstkontakt nutzen Sie bitte das allgemeine Kontaktformular auf unserer Kontaktseite.
Datenschutzerklärung: Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Daten werden ausschließlich für Ihre Beratung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Nach Abschluss der Erstberatung werden alle Unterlagen vernichtet, sofern Sie keine weitere Beauftragung wünschen.
ABLAUF DER BERATUNG
1. Anfrage
Sie schildern Ihren Fall und übermitteln relevante Unterlagen.
2. Prüfung
Wir prüfen die rechtliche Situation im Rahmen der Erstberatung.
3. Einschätzung
Sie erhalten eine fundierte rechtliche Einschätzung sowie eine konkrete Empfehlung zu den nächsten Schritten und möglichen Vorgehensweisen.
FAQ – Kostenpflichtige Erstberatung
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Nach dem Eingang Ihrer Anfrage erhalten Sie Ihre fundierte rechtliche Einschätzung in der Regel innerhalb von 24 Werktagsstunden. Bei Fristsachen oder akuter Dringlichkeit reagieren wir selbstverständlich so schnell wie möglich.
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Schildern Sie Ihr Anliegen zunächst einfach im Textfeld des Formulars. Sobald Ihre Anfrage bei uns eingeht, setzen wir uns umgehend mit Ihnen in Verbindung, damit Sie uns alle relevanten Dokumente direkt und sicher per E-Mail nachreichen können.
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Nein. Die Erstberatung ist absolut eigenständig und verpflichtet Sie zu nichts. Sie erhalten eine klare Empfehlung für die nächsten Schritte und entscheiden danach völlig frei, ob Sie das Verfahren beenden oder uns mit der weiteren Durchsetzung Ihrer Ansprüche beauftragen möchten.
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Das Pauschalhonorar beträgt einmalig 190 € zzgl. MwSt. Bitte fordern Sie die Deckungszusage für die Erstberatung vorab selbst bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an und lassen uns diese zukommen. Sobald uns die Zusage vorliegt, rechnen wir die Gebühren direkt mit Ihrer Versicherung ab. Liegt keine Deckungszusage vor, erhalten Sie von uns eine reguläre Rechnung.