Forderungsmanagement

Inkasso

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung offener Ansprüche – mit klarem Blick auf die rechtliche und wirtschaftlich sinnvolle Vorgehensweise.

Nicht jede Forderung sollte um jeden Preis durchgesetzt werden.
Wir prüfen, welches Vorgehen sinnvoll ist – rechtlich und wirtschaftlich.

Forderungen durchsetzen – strukturiert und konsequent

Typische Konstellationen

  • Durchsetzung offener Zahlungsansprüche gegenüber Schuldnern.

  • Bewertung und Durchsetzung bei rechtlich umstrittenen Ansprüchen.

  • Unterstützung bei Forderungen im geschäftlichen Kontext.

  • Strukturierte Vorgehensweise von der außergerichtlichen Geltendmachung bis zur Klage.

Effektives Forderungsmanagement

Wir übernehmen keine massenhafte Forderungsbearbeitung, sondern beraten und vertreten Sie individuell und strukturiert.

Die Durchsetzbarkeit einer Forderung hängt nicht nur von der rechtlichen Situation, sondern auch von der tatsächlichen Zahlungsfähigkeit ab.

Vorgehen

1. Prüfung

Wir bewerten Ihre Forderung und die Erfolgsaussichten nach Forderungsanmeldung

2. Strategie

Festlegung des wirtschaftlich sinnvollen Vorgehens

3. Durchsetzung

Außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung

4. Abschluss

Klärung, Vergleich oder Vollstreckung

Weitere Informationen zur Durchsetzung von Forderungen

Die Durchsetzung von Forderungen erfolgt in der Regel in mehreren Schritten – beginnend mit der außergerichtlichen Geltendmachung bis hin zu gerichtlichen Verfahren und gegebenenfalls der Zwangsvollstreckung.

Zu den typischen Maßnahmen zählen insbesondere das außergerichtliche Mahnverfahren, das gerichtliche Mahnverfahren sowie die Klage zur Sicherung eines vollstreckbaren Titels.

Welche Vorgehensweise im Einzelfall sinnvoll ist, hängt sowohl von der rechtlichen Situation als auch von der tatsächlichen Durchsetzbarkeit der Forderung ab.

Typischer Ablauf

  • Prüfung der Forderung und Erfolgsaussichten

  • Außergerichtliche Geltendmachung

  • Gerichtliches Verfahren (Mahnverfahren oder Klage)

  • Durchsetzung mittels Zwangsvollstreckung