Personenbedingte Kündigung

Arbeitsrecht · Kündigung aus persönlichen Gründen

Personenbedingte Kündigung

Eine personenbedingte Kündigung kommt in Betracht, wenn persönliche Umstände dazu führen, dass ein Arbeitnehmer die geschuldete Arbeitsleistung nicht mehr oder nicht mehr zuverlässig erbringen kann.

Anders als bei der verhaltensbedingten Kündigung geht es nicht um ein vorwerfbares Fehlverhalten. Entscheidend sind Prognose, betriebliche Auswirkungen, mildere Mittel und Interessenabwägung.

Die wichtigste Information

Eine personenbedingte Kündigung setzt kein Fehlverhalten voraus. Trotzdem reicht ein persönliches Problem allein nicht aus. Die Kündigung muss verhältnismäßig sein und andere Lösungen müssen vorher geprüft werden.

Einordnung

Was ist eine personenbedingte Kündigung?

Bei einer personenbedingten Kündigung liegt der Grund in der Person des Arbeitnehmers. Der Arbeitnehmer kann die Arbeitsleistung aus persönlichen Gründen nicht mehr so erbringen, wie es das Arbeitsverhältnis verlangt.

Langzeiterkrankung

Eine lang andauernde Erkrankung kann relevant werden, wenn eine Rückkehr nicht absehbar ist.

Häufige Kurzerkrankungen

Viele krankheitsbedingte Fehlzeiten können bei negativer Prognose eine Rolle spielen.

Fehlende Eignung

Wenn eine erforderliche persönliche oder gesundheitliche Eignung fehlt, kann dies arbeitsrechtlich relevant sein.

Führerscheinverlust

Bei fahrbezogenen Tätigkeiten kann der Verlust der Fahrerlaubnis erhebliche Folgen haben.

Fehlende Arbeitserlaubnis

Fehlt eine notwendige Arbeitserlaubnis, kann die Beschäftigung rechtlich unmöglich werden.

Entzug einer Zulassung

Berufliche Zulassungen, Genehmigungen oder Nachweise können Voraussetzung der Tätigkeit sein.

Voraussetzungen

Wann ist eine personenbedingte Kündigung möglich?

1Persönlicher Grund

Der Grund muss in der Person des Arbeitnehmers liegen.

2Negative Prognose

Es muss zu erwarten sein, dass das Problem fortbesteht.

3Betriebliche Belastung

Der Betrieb muss spürbar beeinträchtigt sein.

4Kein milderes Mittel

Weiterbeschäftigung, Anpassung oder Versetzung müssen geprüft sein.

5Interessenabwägung

Am Ende werden die Interessen beider Seiten abgewogen.

Die Kündigung ist der letzte Schritt

Arbeitgeber müssen prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz, eine Anpassung der Tätigkeit oder andere Maßnahmen möglich sind. Arbeitnehmer sollten prüfen lassen, ob diese Prüfung tatsächlich erfolgt ist.

Krankheit

Krankheitsbedingte Kündigung als wichtigster Fall

In der Praxis ist die krankheitsbedingte Kündigung der häufigste Fall der personenbedingten Kündigung. Sie kann bei Langzeiterkrankung oder häufigen Kurzerkrankungen eine Rolle spielen.

Negative GesundheitsprognoseEs muss zu erwarten sein, dass auch künftig erhebliche Fehlzeiten oder Leistungseinschränkungen bestehen.
Betriebliche BeeinträchtigungDer Arbeitgeber muss darlegen können, welche Belastungen durch Ausfälle entstehen.
BEMEin betriebliches Eingliederungsmanagement kann eine wichtige Rolle spielen.
WeiterbeschäftigungEs ist zu prüfen, ob eine andere Tätigkeit oder Anpassung möglich ist.
InteressenabwägungBetriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten, Ursache der Erkrankung und bisheriger Verlauf können relevant sein.
BEM

Welche Rolle spielt das betriebliche Eingliederungsmanagement?

Das betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz BEM, soll klären, ob und wie Arbeitsunfähigkeit überwunden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

Kein Automatismus

Ein fehlendes BEM macht eine Kündigung nicht automatisch unwirksam. Es kann die Darlegungslast des Arbeitgebers aber deutlich verschärfen.

Prüfung milderer Mittel

Im BEM können Anpassungen, Versetzung, technische Hilfen oder organisatorische Änderungen geprüft werden.

Relevanz für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer sollten prüfen lassen, ob ein BEM angeboten wurde und ob es ordnungsgemäß durchgeführt wurde.

Relevanz für Arbeitgeber

Arbeitgeber sollten BEM-Angebot, Ablauf, Ergebnis und geprüfte Maßnahmen sorgfältig dokumentieren.

Andere Fälle

Nicht jede personenbedingte Kündigung betrifft Krankheit

Auch andere persönliche Umstände können arbeitsrechtlich relevant werden. Entscheidend ist immer, ob die Tätigkeit noch ausgeübt werden kann und ob eine andere Beschäftigung möglich ist.

Führerschein verloren

Bei Berufskraftfahrern, Außendienst oder Lieferdiensten kann der Führerschein zentrale Voraussetzung der Tätigkeit sein.

Arbeitserlaubnis fehlt

Ohne erforderliche Arbeitserlaubnis kann die Beschäftigung rechtlich unzulässig sein.

Zulassung entzogen

Wenn eine berufliche Zulassung entfällt, kann die geschuldete Tätigkeit unmöglich werden.

Fehlende persönliche Eignung

Bei bestimmten Tätigkeiten können gesundheitliche oder persönliche Anforderungen entscheidend sein.

Fehler vermeiden

Häufige Fehler auf beiden Seiten

Fehler von Arbeitnehmern

Kündigung liegen lassen: Gegen eine Kündigung muss innerhalb von drei Wochen Klage erhoben werden.

BEM unterschätzen: Ablauf, Einladung und Ergebnis können für die Kündigung wichtig sein.

Unterlagen nicht sichern: Ärztliche Unterlagen, BEM-Schreiben, Dienstpläne und Kommunikation können relevant sein.

Fehler von Arbeitgebern

Prognose nicht belegen: Ohne belastbare Prognose wird die Kündigung angreifbar.

Mildere Mittel nicht prüfen: Versetzung, Anpassung oder Weiterbeschäftigung müssen geprüft werden.

BEM nicht sauber dokumentieren: Fehler im BEM können das Prozessrisiko erhöhen.

Prüfung

Was KWA prüft

Kündigungsgrund

Liegt ein personenbedingter Grund vor?

Prognose

Ist eine negative Zukunftsprognose tragfähig?

BEM

Wurde ein BEM angeboten, durchgeführt und dokumentiert?

Alternativen

Gab es mildere Mittel als die Kündigung?

Weiterbeschäftigung

War ein anderer Arbeitsplatz frei oder zumutbar?

Fristen

Welche Klage-, Reaktions- oder Ausschlussfristen gelten?

Zwei Wege

Welche Situation betrifft Sie?

Sie sind Arbeitnehmer?

Sie haben eine personenbedingte oder krankheitsbedingte Kündigung erhalten? Dann sollten Frist, Prognose, BEM und Erfolgsaussichten schnell geprüft werden.

Soforthilfe Arbeitsrecht

Sie sind Arbeitgeber?

Sie möchten eine personenbedingte Kündigung vorbereiten? Dann sollten Prognose, BEM, mildere Mittel, Dokumentation und Prozessrisiko vorher geprüft werden.

Erstberatung vereinbaren

Personenbedingte Kündigung prüfen lassen

KWA. Anwaltskanzlei prüft Kündigungsgrund, Gesundheitsprognose, BEM, Fristen, Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten und Handlungsmöglichkeiten.

Unterlagen prüfen lassen
FAQ

Häufige Fragen zur personenbedingten Kündigung

Was ist eine personenbedingte Kündigung?

Eine personenbedingte Kündigung ist eine Kündigung wegen persönlicher Umstände des Arbeitnehmers. Es geht nicht um Fehlverhalten, sondern um die fehlende Möglichkeit, die geschuldete Arbeit dauerhaft oder zuverlässig zu erbringen.

Wann ist eine personenbedingte Kündigung zulässig?

Erforderlich sind ein personenbedingter Grund, eine negative Prognose, erhebliche betriebliche Auswirkungen, fehlende mildere Mittel und eine Interessenabwägung.

Ist Krankheit ein Kündigungsgrund?

Krankheit allein reicht nicht. Entscheidend sind negative Gesundheitsprognose, betriebliche Beeinträchtigung, BEM, Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten und Interessenabwägung.

Wie viele Krankheitstage reichen für eine Kündigung aus?

Es gibt keine feste Zahl. Entscheidend sind Verlauf, Prognose, betriebliche Belastung, Entgeltfortzahlungskosten und die Umstände des Einzelfalls.

Was ist eine negative Gesundheitsprognose?

Eine negative Gesundheitsprognose bedeutet, dass auch künftig mit erheblichen krankheitsbedingten Ausfällen oder Einschränkungen zu rechnen ist.

Muss ein BEM durchgeführt werden?

Ein BEM ist bei längerer Arbeitsunfähigkeit gesetzlich vorgesehen. Ein fehlendes BEM macht die Kündigung nicht automatisch unwirksam, kann aber die rechtliche Verteidigung erschweren.

Kann wegen Führerscheinverlust gekündigt werden?

Das kann möglich sein, wenn die Fahrerlaubnis für die Tätigkeit erforderlich ist und keine andere zumutbare Beschäftigung besteht.

Kann wegen fehlender Arbeitserlaubnis gekündigt werden?

Fehlt eine notwendige Arbeitserlaubnis, kann die Beschäftigung rechtlich unmöglich sein. Die Einzelheiten müssen geprüft werden.

Gibt es eine Abfindung?

Ein automatischer Anspruch besteht nicht. Eine Abfindung kann durch Vergleich, Verhandlung oder Aufhebungsvertrag entstehen.

Welche Frist gilt nach einer Kündigung?

Gegen eine Kündigung muss innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden. Diese Frist sollte sofort geprüft werden.

Wann ist die Kündigung unwirksam?

Eine personenbedingte Kündigung kann unwirksam sein, wenn Prognose, betriebliche Belastung, BEM, mildere Mittel oder Interessenabwägung nicht tragen.

Was prüft das Arbeitsgericht?

Das Arbeitsgericht prüft insbesondere Kündigungsgrund, Prognose, betriebliche Auswirkungen, mildere Mittel, Interessenabwägung und Kündigungsschutz.

Ziel ist eine klare Einschätzung und eine Lösung, die rechtlich und wirtschaftlich überzeugt.

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