Lohn wird nicht gezahlt
Lohn wird nicht gezahlt – was Arbeitnehmer jetzt tun sollten
Der Arbeitsvertrag besteht. Die Arbeit wurde erbracht. Der Lohn bleibt aus. Jetzt kommt es darauf an, die offenen Beträge sauber zu erfassen und Fristen nicht zu verlieren.
Viele Arbeitnehmer warten zu lange, weil der Arbeitgeber Zahlung verspricht oder auf wirtschaftliche Probleme verweist. Versprechen ersetzen keine Zahlung. Entscheidend ist, was fällig ist, was fehlt und bis wann Ansprüche geltend gemacht werden müssen.
Offene Lohnansprüche können durch Ausschlussfristen verfallen. Prüfen Sie deshalb früh, welche Frist in Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung steht.
Welche Situation betrifft Sie?
Nicht jede Lohnsituation ist gleich. Für das weitere Vorgehen zählt, ob gar kein Lohn gezahlt wurde, nur ein Teil fehlt oder der Arbeitgeber wiederholt vertröstet.
Der Arbeitgeber zahlt gar nicht
Bleibt der vereinbarte Lohn vollständig aus, sollte der offene Betrag konkret berechnet und schriftlich geltend gemacht werden.
Der Arbeitgeber zahlt nur teilweise
Auch Differenzen zwischen geschuldeter und gezahlter Vergütung können eingefordert werden.
Der Arbeitgeber vertröstet Sie
Wiederholte Zusagen helfen nicht, wenn keine Zahlung eingeht. Wichtig ist ein nachweisbarer nächster Schritt.
Das Unternehmen hat Geldprobleme
Auch bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten bestehen Lohnansprüche. Bei Insolvenzverdacht müssen zusätzliche Fristen geprüft werden.
Was Sie jetzt tun sollten
Wann ist der Lohn fällig? Welche Vergütung wurde vereinbart? Gibt es Ausschlussfristen?
Listen Sie auf, welcher Monat betroffen ist und welche Summe netto oder brutto fehlt.
Sichern Sie Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, Arbeitszeitnachweise, Dienstpläne und Schriftverkehr.
Der Anspruch sollte nachweisbar geltend gemacht werden. Bei weiterer Nichtzahlung kann eine Lohnklage sinnvoll sein.
Wann bestehen Lohnansprüche?
Der Grundsatz ist klar: Wer die geschuldete Arbeit erbracht hat, hat Anspruch auf die vereinbarte Vergütung. Streit entsteht meist bei Fälligkeit, Höhe, Überstunden, Krankheit oder fehlenden Nachweisen.
Geleistete Arbeit
Wurde die Arbeit erbracht, ist der vereinbarte Lohn zu zahlen. Maßgeblich sind Vertrag, Abrechnung und tatsächliche Arbeitsleistung.
Überstunden
Überstunden müssen nachvollziehbar dokumentiert sein. Entscheidend ist, ob sie angeordnet, geduldet oder betrieblich notwendig waren.
Krankheit
Bei Arbeitsunfähigkeit kann ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bestehen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Urlaub
Auch während genehmigten Urlaubs besteht ein Vergütungsanspruch. Fehler in der Abrechnung sollten geprüft werden.
Warum schnelles Handeln wichtig ist
Viele Arbeitsverträge enthalten kurze Ausschlussfristen. Wer den Anspruch nicht rechtzeitig geltend macht, kann Geld verlieren, obwohl der Anspruch ursprünglich bestand.
Diese Fehler kosten oft Geld
Bei ausbleibendem Lohn zählt nicht nur, ob der Anspruch besteht. Entscheidend ist auch, ob er rechtzeitig und nachweisbar verfolgt wird.
- Monate abwarten, obwohl kein Geld eingeht
- nur telefonisch nachfragen
- Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag übersehen
- Lohnabrechnungen und Kontoauszüge nicht sichern
- Überstunden nicht dokumentieren
- auf mündliche Zahlungsversprechen vertrauen
- bei Insolvenzverdacht zu spät reagieren
Wann ist eine Lohnklage sinnvoll?
Zahlt der Arbeitgeber trotz Fälligkeit nicht, kann der offene Lohn vor dem Arbeitsgericht geltend gemacht werden. Vorher sollte geprüft werden, welche Ansprüche bestehen und welche Fristen laufen.
Eine Lohnklage kann vor allem sinnvoll sein, wenn der Arbeitgeber nicht reagiert, Zahlungen wiederholt verschiebt oder nur Teilbeträge zahlt.
Praktischer Punkt: Je sauberer die Unterlagen sind, desto klarer lässt sich die Forderung darstellen. Wichtig sind Arbeitsvertrag, Abrechnungen, Kontoauszüge und Nachweise zur Arbeitszeit.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig ist?
Wenn der Arbeitgeber insolvent ist oder Insolvenz droht, muss zusätzlich geprüft werden, ob Insolvenzgeld in Betracht kommt. Der Antrag ist fristgebunden.
Insolvenzgeld betrifft nur einen begrenzten Zeitraum. Deshalb sollte bei mehreren offenen Monatsgehältern schnell geprüft werden, welche Ansprüche gegen den Arbeitgeber bestehen und welche Ansprüche über die Agentur für Arbeit laufen können.
Insolvenzgeld muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis beantragt werden. Es deckt höchstens die letzten drei Monate vor dem Insolvenzereignis ab.
Was wir für Sie prüfen
Forderungshöhe
Welche Brutto- oder Nettobeträge sind offen?
Fälligkeit
Ab wann hätte der Arbeitgeber zahlen müssen?
Ausschlussfristen
Welche Fristen stehen in Vertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung?
Nachweise
Welche Unterlagen stützen den Anspruch?
Lohnklage
Ist eine gerichtliche Durchsetzung wirtschaftlich sinnvoll?
Insolvenzrisiko
Müssen Insolvenzgeld und Fristen geprüft werden?
Offenen Lohn prüfen lassen
Senden Sie uns Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen und Kontoauszüge. Wir prüfen offene Ansprüche, Fristen und die nächsten Schritte.
Soforthilfe ArbeitsrechtHäufige Fragen, wenn der Lohn nicht gezahlt wird
Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber keinen Lohn zahlt?
Prüfen Sie zuerst, wann der Lohn fällig war und welcher Betrag fehlt. Sichern Sie Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Kontoauszüge und Arbeitszeitnachweise. Danach sollte der Anspruch nachweisbar geltend gemacht werden. Zahlt der Arbeitgeber weiter nicht, kann eine Lohnklage vor dem Arbeitsgericht sinnvoll sein.
Wie lange darf der Arbeitgeber mit der Lohnzahlung warten?
Entscheidend ist der vereinbarte Fälligkeitstermin. Dieser steht oft im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder in betrieblichen Regelungen. Ist der Zahlungstermin erreicht und der Lohn bleibt aus, sollte nicht lange abgewartet werden, weil Ausschlussfristen laufen können.
Was sind Ausschlussfristen?
Ausschlussfristen bestimmen, bis wann Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend gemacht werden müssen. Wird die Frist versäumt, kann der Anspruch verfallen. Deshalb sollten Arbeitsvertrag und Tarifvertrag früh geprüft werden.
Muss ich den Arbeitgeber zuerst mahnen?
Ob eine Mahnung erforderlich ist, hängt vom Fälligkeitstermin und der konkreten Situation ab. Sinnvoll ist fast immer eine nachweisbare schriftliche Geltendmachung mit genauer Forderung und klarer Zuordnung der betroffenen Monate.
Kann ich Zinsen verlangen?
Wenn der Arbeitgeber mit der Zahlung in Verzug ist, können Verzugszinsen in Betracht kommen. Entscheidend ist, wann der Lohn fällig war und ob sich der Arbeitgeber rechtlich im Verzug befindet.
Kann ich die Arbeit verweigern, wenn kein Lohn gezahlt wird?
Eine Arbeitsverweigerung ist riskant und sollte nicht vorschnell erfolgen. Es muss geprüft werden, wie hoch der Rückstand ist, wie lange er besteht und ob eine Leistungsverweigerung rechtlich vertretbar ist.
Kann ich fristlos kündigen, wenn kein Lohn gezahlt wird?
Eine fristlose Kündigung wegen Lohnrückstands kann in schweren Fällen in Betracht kommen. Vorher sollten Höhe, Dauer und Dokumentation des Rückstands geprüft werden. Eine unvorbereitete Eigenkündigung kann finanzielle Nachteile auslösen.
Wann sollte eine Lohnklage erhoben werden?
Eine Lohnklage kommt in Betracht, wenn der Arbeitgeber trotz Fälligkeit und Geltendmachung nicht zahlt. Sie sollte nicht zu spät erhoben werden, weil Ausschlussfristen und wirtschaftliche Risiken eine Rolle spielen.
Was gilt, wenn nur ein Teil des Lohns gezahlt wurde?
Auch Teilbeträge können eingefordert werden. Wichtig ist eine genaue Berechnung: Welcher Betrag war geschuldet, welcher Betrag wurde gezahlt und welche Differenz bleibt offen?
Was gilt bei Überstunden?
Überstunden sollten genau dokumentiert werden. Entscheidend ist, wann gearbeitet wurde, warum die Mehrarbeit erforderlich war und ob der Arbeitgeber sie angeordnet, geduldet oder nachträglich akzeptiert hat.
Was passiert, wenn der Arbeitgeber insolvent ist?
Bei Insolvenz des Arbeitgebers können Ansprüche auf Insolvenzgeld bestehen. Der Antrag muss innerhalb von zwei Monaten nach dem Insolvenzereignis gestellt werden. Zusätzlich sollte geprüft werden, welche offenen Forderungen außerhalb des Insolvenzgeldzeitraums bestehen.
Welche Unterlagen brauche ich für die Prüfung?
Wichtig sind Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, Kontoauszüge, Arbeitszeitnachweise, Dienstpläne, E-Mails, Nachrichten mit dem Arbeitgeber und eine Übersicht der offenen Monate und Beträge.
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