Kündigung erhalten in Frankfurt?
Eine Kündigung ist häufig rechtlich angreifbar.
Entscheidend ist, ob Fristen eingehalten werden und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.
TYPISCHE SITUATIONEN
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In vielen Fällen ist eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtlich angreifbar. Entscheidend ist, ob ein schwerwiegender Pflichtverstoß vorliegt.
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Eine betriebsbedingte Kündigung setzt voraus, dass der Arbeitsplatz dauerhaft entfällt und eine korrekte Sozialauswahl durchgeführt wurde.
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Eine verhaltensbedingte Kündigung setzt in der Regel eine vorherige Abmahnung voraus. Ohne Abmahnung ist sie häufig angreifbar.
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Eine personenbedingte Kündigung kann etwa bei längerer Krankheit erfolgen. Maßgeblich ist, ob eine negative Zukunftsprognose vorliegt.
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Ein Aufhebungsvertrag kann erhebliche Nachteile haben, insbesondere im Hinblick auf Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld. Eine Prüfung vor Unterzeichnung ist sinnvoll.
Wichtiger Hinweis
Eine Kündigung kann nur innerhalb von 3 Wochen angegriffen werden.
Nach einer Kündigung ist entscheidend, ob diese rechtlich wirksam ist und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen. Maßgeblich sind die Umstände des Einzelfalls.
WAS WIR PRÜFEN
Wirksamkeit der Kündigung
Einhaltung von Fristen
Möglichkeiten einer Abfindung
wirtschaftlich sinnvolles Vorgehen
Vorgehen
1. Erstkontakt
Sie schildern Ihr Anliegen. Eine kurze Darstellung genügt.
2. Erste Einschätzung
Wir prüfen die rechtliche Situation und zeigen mögliche Schritte auf.
3. Abstimmung
Gemeinsam klären wir das weitere Vorgehen.
4. Umsetzung
Wir übernehmen die Vertretung und Kommunikation.
Weitere Informationen zum Thema
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In der Regel beträgt die Frist zur Klage drei Wochen.
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Nein. Viele Kündigungen sind rechtlich angreifbar. Ob ein Vorgehen sinnvoll ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.
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Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht automatisch. Eine Abfindung ergibt sich häufig aus der Verhandlungssituation und den Erfolgsaussichten einer Klage.
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Wichtig ist, die Frist zu beachten und die Kündigung zeitnah prüfen zu lassen. Bereits früh können entscheidende Weichen gestellt werden.
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Grundsätzlich ja, sofern keine Freistellung erfolgt. Die konkreten Regelungen ergeben sich aus der Kündigung und dem Arbeitsvertrag.
Rechtliche Ersteinschätzung
Kündigung jetzt rechtlich prüfen lassen.
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