Kündigung erhalten in Wiesbaden – was jetzt wichtig ist

Nach einer Kündigung ist entscheidend, ob diese rechtlich wirksam ist und welche Handlungsmöglichkeiten bestehen. Maßgeblich sind die konkreten Umstände des Einzelfalls.

Ihr Problem. Unser Fokus. Die optimale Lösung.

TYPISCHE SITUATIONEN

  • Eine betriebsbedingte Kündigung setzt voraus, dass der Arbeitsplatz dauerhaft entfällt. Entscheidend ist, ob eine korrekte Sozialauswahl durchgeführt wurde.

  • In der Regel ist vor einer verhaltensbedingten Kündigung eine Abmahnung erforderlich. Fehlt diese, ist die Kündigung häufig angreifbar.

  • Eine personenbedingte Kündigung kann etwa bei längerer Krankheit erfolgen. Maßgeblich ist, ob eine negative Zukunftsprognose vorliegt.

  • Wird ohne vorherige Abmahnung gekündigt, bestehen häufig gute Erfolgsaussichten für eine rechtliche Überprüfung.

Wichtiger Hinweis

Eine Kündigung kann nur innerhalb von 3 Wochen angegriffen werden.

Klare Beratung.
Klare Entscheidungen.

WAS WIR PRÜFEN

  • Wirksamkeit der Kündigung

  • Einhaltung gesetzlicher Fristen

  • Möglichkeiten einer Abfindung

  • wirtschaftlich sinnvolles Vorgehen

Vorgehen

1. Erstkontakt

Sie schildern Ihr Anliegen. Eine kurze Darstellung genügt.

2. Erste Einschätzung

Wir prüfen die rechtliche Situation und geben eine erste Einordnung.

3. Abstimmung

Gemeinsam klären wir das weitere Vorgehen.

4. Umsetzung

Wir übernehmen die Vertretung und Kommunikation.

Weitere Informationen zum Thema

  • Nein. Viele Kündigungen sind rechtlich angreifbar. Eine Prüfung im Einzelfall ist entscheidend.

  • In der Regel beträgt die Frist drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Danach gilt die Kündigung häufig als wirksam.

  • Ein gesetzlicher Anspruch besteht nicht automatisch. Eine Abfindung ergibt sich häufig aus der Verhandlungssituation.

  • Wichtig ist, die Kündigung zeitnah prüfen zu lassen und keine Fristen zu versäumen.

Rechtliche Ersteinschätzung

Schildern Sie kurz Ihre Situation. Eine erste Einschätzung erfolgt zeitnah.

Datenschutzerklärung: Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht.

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