Krankheitsbedingte Kündigung

Arbeitsrecht · Kündigung wegen Krankheit

Krankheitsbedingte Kündigung

Eine krankheitsbedingte Kündigung kommt in Betracht, wenn Krankheit oder Fehlzeiten das Arbeitsverhältnis dauerhaft erheblich belasten und keine mildere Lösung möglich ist.

Krankheit allein reicht für eine Kündigung nicht aus. Entscheidend sind negative Gesundheitsprognose, betriebliche Belastung, betriebliches Eingliederungsmanagement, Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten und Interessenabwägung.

Die wichtigste Information

Gegen eine krankheitsbedingte Kündigung muss innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden. Die Frist läuft auch dann, wenn der Arbeitnehmer weiterhin krankgeschrieben ist.

Typische Fragen

Viele Betroffene fragen sich

Kann ich wegen Krankheit gekündigt werden?

Ja, aber nur unter engen Voraussetzungen. Krankheit allein genügt nicht.

Wie oft muss ich krank sein?

Es gibt keine feste Anzahl von Krankheitstagen. Entscheidend ist die Prognose.

Was ist eine negative Prognose?

Der Arbeitgeber muss darlegen, warum künftig weitere erhebliche Ausfälle zu erwarten sind.

Ist ein BEM notwendig?

Ein fehlendes BEM kann die Kündigung angreifbarer machen.

Gibt es eine Abfindung?

Ein automatischer Anspruch besteht nicht. Abfindungen entstehen oft durch Vergleich.

Muss ich trotz Krankheit handeln?

Ja. Die Drei-Wochen-Frist läuft unabhängig von der Krankschreibung.

Fälle

Wann kommt eine krankheitsbedingte Kündigung in Betracht?

Langzeiterkrankung

Eine lange andauernde Erkrankung kann relevant werden, wenn eine Rückkehr in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist.

Häufige Kurzerkrankungen

Viele wiederkehrende Fehlzeiten können relevant sein, wenn auch künftig erhebliche Ausfälle zu erwarten sind.

Dauerhafte Leistungsunfähigkeit

Wenn die geschuldete Tätigkeit dauerhaft nicht mehr erbracht werden kann, muss die weitere Beschäftigung geprüft werden.

Krankheitsbedingte Leistungsminderung

Auch eine dauerhafte Einschränkung der Leistungsfähigkeit kann arbeitsrechtlich relevant werden.

Voraussetzungen

Was muss der Arbeitgeber prüfen?

1Krankheit

Es müssen erhebliche Fehlzeiten oder Einschränkungen vorliegen.

2Prognose

Auch künftig müssen erhebliche Ausfälle zu erwarten sein.

3Belastung

Der Betrieb muss spürbar beeinträchtigt sein.

4BEM

Mögliche Lösungen müssen ernsthaft geprüft werden.

5Alternativen

Weiterbeschäftigung oder Anpassungen müssen geprüft werden.

6Abwägung

Am Ende zählen die Interessen beider Seiten.

Krankheit ist nicht automatisch ein Kündigungsgrund

Selbst bei langen oder häufigen Fehlzeiten kann eine Kündigung unwirksam sein, wenn Prognose, BEM, Weiterbeschäftigung oder Interessenabwägung nicht tragen.

Prognose

Was bedeutet negative Gesundheitsprognose?

Die negative Gesundheitsprognose ist der Kern der krankheitsbedingten Kündigung. Der Arbeitgeber muss erklären können, warum auch künftig mit erheblichen krankheitsbedingten Ausfällen oder Einschränkungen zu rechnen ist.

VergangenheitWelche Fehlzeiten gab es in den vergangenen Jahren?
Aktuelle LageWelche Diagnose, Einschränkung oder Arbeitsunfähigkeit besteht?
ZukunftIst mit einer Rückkehr, Stabilisierung oder weiteren Ausfällen zu rechnen?
BelegeWelche ärztlichen Unterlagen, Gutachten oder Informationen liegen vor?
BEM

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Das betriebliche Eingliederungsmanagement soll klären, ob Arbeitsunfähigkeit überwunden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

Wann BEM?

Ein BEM ist relevant, wenn Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind.

Was wird geprüft?

Anpassungen, andere Tätigkeiten, technische Hilfen, stufenweise Wiedereingliederung oder organisatorische Änderungen.

Fehlendes BEM

Ein fehlendes BEM macht die Kündigung nicht automatisch unwirksam, kann die Kündigung aber deutlich angreifbarer machen.

Dokumentation

Einladung, Ablauf, Ergebnis und geprüfte Maßnahmen sollten nachvollziehbar dokumentiert sein.

Langzeit und Kurzzeit

Langzeiterkrankung oder häufige Kurzerkrankungen?

Langzeiterkrankung

Bei einer Langzeiterkrankung steht die Frage im Vordergrund, ob und wann der Arbeitnehmer wieder arbeiten kann. Je unklarer die Rückkehr, desto wichtiger wird die Prognose.

Arbeitnehmer sollten ärztliche Unterlagen und Kommunikation zum BEM sichern. Arbeitgeber müssen prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist.

Häufige Kurzerkrankungen

Bei häufigen Kurzerkrankungen geht es um wiederkehrende Fehlzeiten und die Frage, ob auch künftig erhebliche Ausfälle zu erwarten sind.

Entscheidend sind Verlauf, Fehlzeiten, betriebliche Belastung, Entgeltfortzahlungskosten und mögliche Ursachen.

Fehler vermeiden

Häufige Fehler auf beiden Seiten

Fehler von Arbeitnehmern

Frist versäumen: Die Drei-Wochen-Frist läuft auch bei Krankheit.

BEM unterschätzen: Einladung, Ablauf und Ergebnis können wichtig sein.

Unterlagen nicht sichern: Ärztliche Nachweise, BEM-Schreiben und Kommunikation sollten aufbewahrt werden.

Fehler von Arbeitgebern

Prognose nicht belegen: Fehlzeiten allein reichen oft nicht aus.

BEM nicht sauber durchführen: Fehler im Ablauf erhöhen das Prozessrisiko.

Alternativen nicht prüfen: Weiterbeschäftigung, Versetzung oder Anpassung müssen geprüft werden.

Prüfung

Was KWA prüft

Kündigung

Form, Zugang, Frist und Begründung.

Fehlzeiten

Dauer, Häufigkeit und Entwicklung der Krankheitszeiten.

Prognose

Ob eine negative Gesundheitsprognose tragfähig ist.

BEM

Einladung, Durchführung, Dokumentation und Ergebnis.

Alternativen

Weiterbeschäftigung, Versetzung, Anpassung oder Wiedereingliederung.

Interessenabwägung

Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und betriebliche Belastung.

Zwei Wege

Welche Situation betrifft Sie?

Sie sind Arbeitnehmer?

Sie haben eine Kündigung wegen Krankheit erhalten? Dann sollten Frist, BEM, Gesundheitsprognose und Erfolgsaussichten schnell geprüft werden.

Soforthilfe Arbeitsrecht

Sie sind Arbeitgeber?

Sie möchten eine krankheitsbedingte Kündigung vorbereiten? Dann sollten Fehlzeiten, BEM, Prognose, Alternativen und Prozessrisiko vorher geprüft werden.

Erstberatung vereinbaren

Krankheitsbedingte Kündigung prüfen lassen

KWA. Anwaltskanzlei prüft Kündigung, Gesundheitsprognose, BEM, Fehlzeiten, Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten und Fristen.

Unterlagen prüfen lassen
FAQ

Häufige Fragen zur krankheitsbedingten Kündigung

Kann ich wegen Krankheit gekündigt werden?

Ja, aber Krankheit allein reicht nicht. Erforderlich sind unter anderem negative Gesundheitsprognose, betriebliche Belastung, fehlende mildere Mittel und Interessenabwägung.

Wie oft muss ich krank sein, bis eine Kündigung möglich ist?

Es gibt keine feste Anzahl von Krankheitstagen. Entscheidend sind Verlauf, Prognose, betriebliche Auswirkungen und die Umstände des Einzelfalls.

Was ist eine negative Gesundheitsprognose?

Eine negative Gesundheitsprognose bedeutet, dass auch künftig mit erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten oder Einschränkungen zu rechnen ist.

Muss vorher ein BEM durchgeführt werden?

Ein BEM ist bei längerer Arbeitsunfähigkeit vorgesehen. Ein fehlendes BEM macht die Kündigung nicht automatisch unwirksam, kann sie aber angreifbarer machen.

Kann ich trotz Krankschreibung gekündigt werden?

Ja. Eine Krankschreibung schützt nicht automatisch vor Kündigung. Ob die Kündigung wirksam ist, muss gesondert geprüft werden.

Welche Frist gilt nach der Kündigung?

Gegen eine Kündigung muss innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden. Die Frist läuft auch während Krankheit.

Gibt es eine Abfindung bei krankheitsbedingter Kündigung?

Ein automatischer Anspruch besteht nicht. Eine Abfindung kann durch Vergleich oder Verhandlung entstehen, wenn Prozessrisiken bestehen.

Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung unwirksam?

Sie kann unwirksam sein, wenn Prognose, betriebliche Belastung, BEM, Weiterbeschäftigung oder Interessenabwägung nicht tragen.

Was sollte ich nach Erhalt einer Kündigung tun?

Kündigung, Umschlag, Arbeitsvertrag, BEM-Unterlagen, Krankheitszeiten und Kommunikation sichern und die Drei-Wochen-Frist sofort prüfen lassen.

Was prüft KWA?

KWA prüft Kündigung, Fristen, Gesundheitsprognose, BEM, Fehlzeiten, Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten, Interessenabwägung und Verhandlungsmöglichkeiten.

Ziel ist eine klare Einschätzung und eine Lösung, die rechtlich und wirtschaftlich überzeugt.

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