Krankheitsbedingte Kündigung
Krankheitsbedingte Kündigung
Eine krankheitsbedingte Kündigung kommt in Betracht, wenn Krankheit oder Fehlzeiten das Arbeitsverhältnis dauerhaft erheblich belasten und keine mildere Lösung möglich ist.
Krankheit allein reicht für eine Kündigung nicht aus. Entscheidend sind negative Gesundheitsprognose, betriebliche Belastung, betriebliches Eingliederungsmanagement, Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten und Interessenabwägung.
Gegen eine krankheitsbedingte Kündigung muss innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden. Die Frist läuft auch dann, wenn der Arbeitnehmer weiterhin krankgeschrieben ist.
Viele Betroffene fragen sich
Kann ich wegen Krankheit gekündigt werden?
Ja, aber nur unter engen Voraussetzungen. Krankheit allein genügt nicht.
Wie oft muss ich krank sein?
Es gibt keine feste Anzahl von Krankheitstagen. Entscheidend ist die Prognose.
Was ist eine negative Prognose?
Der Arbeitgeber muss darlegen, warum künftig weitere erhebliche Ausfälle zu erwarten sind.
Ist ein BEM notwendig?
Ein fehlendes BEM kann die Kündigung angreifbarer machen.
Gibt es eine Abfindung?
Ein automatischer Anspruch besteht nicht. Abfindungen entstehen oft durch Vergleich.
Muss ich trotz Krankheit handeln?
Ja. Die Drei-Wochen-Frist läuft unabhängig von der Krankschreibung.
Wann kommt eine krankheitsbedingte Kündigung in Betracht?
Langzeiterkrankung
Eine lange andauernde Erkrankung kann relevant werden, wenn eine Rückkehr in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist.
Häufige Kurzerkrankungen
Viele wiederkehrende Fehlzeiten können relevant sein, wenn auch künftig erhebliche Ausfälle zu erwarten sind.
Dauerhafte Leistungsunfähigkeit
Wenn die geschuldete Tätigkeit dauerhaft nicht mehr erbracht werden kann, muss die weitere Beschäftigung geprüft werden.
Krankheitsbedingte Leistungsminderung
Auch eine dauerhafte Einschränkung der Leistungsfähigkeit kann arbeitsrechtlich relevant werden.
Was muss der Arbeitgeber prüfen?
Es müssen erhebliche Fehlzeiten oder Einschränkungen vorliegen.
Auch künftig müssen erhebliche Ausfälle zu erwarten sein.
Der Betrieb muss spürbar beeinträchtigt sein.
Mögliche Lösungen müssen ernsthaft geprüft werden.
Weiterbeschäftigung oder Anpassungen müssen geprüft werden.
Am Ende zählen die Interessen beider Seiten.
Krankheit ist nicht automatisch ein Kündigungsgrund
Selbst bei langen oder häufigen Fehlzeiten kann eine Kündigung unwirksam sein, wenn Prognose, BEM, Weiterbeschäftigung oder Interessenabwägung nicht tragen.
Was bedeutet negative Gesundheitsprognose?
Die negative Gesundheitsprognose ist der Kern der krankheitsbedingten Kündigung. Der Arbeitgeber muss erklären können, warum auch künftig mit erheblichen krankheitsbedingten Ausfällen oder Einschränkungen zu rechnen ist.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Das betriebliche Eingliederungsmanagement soll klären, ob Arbeitsunfähigkeit überwunden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.
Wann BEM?
Ein BEM ist relevant, wenn Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind.
Was wird geprüft?
Anpassungen, andere Tätigkeiten, technische Hilfen, stufenweise Wiedereingliederung oder organisatorische Änderungen.
Fehlendes BEM
Ein fehlendes BEM macht die Kündigung nicht automatisch unwirksam, kann die Kündigung aber deutlich angreifbarer machen.
Dokumentation
Einladung, Ablauf, Ergebnis und geprüfte Maßnahmen sollten nachvollziehbar dokumentiert sein.
Langzeiterkrankung oder häufige Kurzerkrankungen?
Langzeiterkrankung
Bei einer Langzeiterkrankung steht die Frage im Vordergrund, ob und wann der Arbeitnehmer wieder arbeiten kann. Je unklarer die Rückkehr, desto wichtiger wird die Prognose.
Arbeitnehmer sollten ärztliche Unterlagen und Kommunikation zum BEM sichern. Arbeitgeber müssen prüfen, ob eine Weiterbeschäftigung möglich ist.
Häufige Kurzerkrankungen
Bei häufigen Kurzerkrankungen geht es um wiederkehrende Fehlzeiten und die Frage, ob auch künftig erhebliche Ausfälle zu erwarten sind.
Entscheidend sind Verlauf, Fehlzeiten, betriebliche Belastung, Entgeltfortzahlungskosten und mögliche Ursachen.
Häufige Fehler auf beiden Seiten
Fehler von Arbeitnehmern
Frist versäumen: Die Drei-Wochen-Frist läuft auch bei Krankheit.
BEM unterschätzen: Einladung, Ablauf und Ergebnis können wichtig sein.
Unterlagen nicht sichern: Ärztliche Nachweise, BEM-Schreiben und Kommunikation sollten aufbewahrt werden.
Fehler von Arbeitgebern
Prognose nicht belegen: Fehlzeiten allein reichen oft nicht aus.
BEM nicht sauber durchführen: Fehler im Ablauf erhöhen das Prozessrisiko.
Alternativen nicht prüfen: Weiterbeschäftigung, Versetzung oder Anpassung müssen geprüft werden.
Was KWA prüft
Kündigung
Form, Zugang, Frist und Begründung.
Fehlzeiten
Dauer, Häufigkeit und Entwicklung der Krankheitszeiten.
Prognose
Ob eine negative Gesundheitsprognose tragfähig ist.
BEM
Einladung, Durchführung, Dokumentation und Ergebnis.
Alternativen
Weiterbeschäftigung, Versetzung, Anpassung oder Wiedereingliederung.
Interessenabwägung
Betriebszugehörigkeit, Alter, Unterhaltspflichten und betriebliche Belastung.
Welche Situation betrifft Sie?
Sie sind Arbeitnehmer?
Sie haben eine Kündigung wegen Krankheit erhalten? Dann sollten Frist, BEM, Gesundheitsprognose und Erfolgsaussichten schnell geprüft werden.
Soforthilfe ArbeitsrechtSie sind Arbeitgeber?
Sie möchten eine krankheitsbedingte Kündigung vorbereiten? Dann sollten Fehlzeiten, BEM, Prognose, Alternativen und Prozessrisiko vorher geprüft werden.
Erstberatung vereinbarenKrankheitsbedingte Kündigung prüfen lassen
KWA. Anwaltskanzlei prüft Kündigung, Gesundheitsprognose, BEM, Fehlzeiten, Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten und Fristen.
Unterlagen prüfen lassenHäufige Fragen zur krankheitsbedingten Kündigung
Kann ich wegen Krankheit gekündigt werden?
Ja, aber Krankheit allein reicht nicht. Erforderlich sind unter anderem negative Gesundheitsprognose, betriebliche Belastung, fehlende mildere Mittel und Interessenabwägung.
Wie oft muss ich krank sein, bis eine Kündigung möglich ist?
Es gibt keine feste Anzahl von Krankheitstagen. Entscheidend sind Verlauf, Prognose, betriebliche Auswirkungen und die Umstände des Einzelfalls.
Was ist eine negative Gesundheitsprognose?
Eine negative Gesundheitsprognose bedeutet, dass auch künftig mit erheblichen krankheitsbedingten Fehlzeiten oder Einschränkungen zu rechnen ist.
Muss vorher ein BEM durchgeführt werden?
Ein BEM ist bei längerer Arbeitsunfähigkeit vorgesehen. Ein fehlendes BEM macht die Kündigung nicht automatisch unwirksam, kann sie aber angreifbarer machen.
Kann ich trotz Krankschreibung gekündigt werden?
Ja. Eine Krankschreibung schützt nicht automatisch vor Kündigung. Ob die Kündigung wirksam ist, muss gesondert geprüft werden.
Welche Frist gilt nach der Kündigung?
Gegen eine Kündigung muss innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage erhoben werden. Die Frist läuft auch während Krankheit.
Gibt es eine Abfindung bei krankheitsbedingter Kündigung?
Ein automatischer Anspruch besteht nicht. Eine Abfindung kann durch Vergleich oder Verhandlung entstehen, wenn Prozessrisiken bestehen.
Wann ist eine krankheitsbedingte Kündigung unwirksam?
Sie kann unwirksam sein, wenn Prognose, betriebliche Belastung, BEM, Weiterbeschäftigung oder Interessenabwägung nicht tragen.
Was sollte ich nach Erhalt einer Kündigung tun?
Kündigung, Umschlag, Arbeitsvertrag, BEM-Unterlagen, Krankheitszeiten und Kommunikation sichern und die Drei-Wochen-Frist sofort prüfen lassen.
Was prüft KWA?
KWA prüft Kündigung, Fristen, Gesundheitsprognose, BEM, Fehlzeiten, Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten, Interessenabwägung und Verhandlungsmöglichkeiten.