Erstberatung bei Ermittlungen wegen IPTV
Haben Sie eine Vorladung, eine Beschuldigtenanhörung, einen Strafbefehl oder ein anderes Schreiben wegen der Nutzung eines IPTV-Angebots erhalten?
Im Rahmen einer kostenpflichtigen Erstberatung prüft KWA. Anwaltskanzlei Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine rechtliche Ersteinschätzung zu Ihrem Verfahren. Sie erhalten eine fundierte Einschätzung zu den erhobenen Vorwürfen, den möglichen strafrechtlichen Risiken sowie den nächsten sinnvollen Schritten.
Kosten der Erstberatung
✔ Pauschalhonorar 190 € zzgl. MwSt.
✔ persönliche anwaltliche Prüfung
✔ anwaltliche Verschwiegenheit
✔ zeitnahe Bearbeitung
✔ Anrechnung bei späterer außergerichtlicher Mandatierung
✔ Abrechnung über Rechtsschutzversicherung möglich
Datenschutzerklärung: Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Daten werden ausschließlich für Ihre Beratung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Nach Abschluss der Erstberatung werden alle Unterlagen vernichtet, sofern Sie keine weitere Beauftragung wünschen.
ABLAUF DER BERATUNG
1. Anfrage
Sie übermitteln Ihre Unterlagen.
2. Prüfung
KWA prüft den Sachverhalt.
3. Einschätzung
Sie erhalten eine rechtliche Ersteinschätzung.
Gemeinsam wird besprochen, ob und welche weiteren Schritte sinnvoll sind.
FAQ – Kostenpflichtige Erstberatung
-
Die Bearbeitung erfolgt in der Regel zeitnah nach Eingang Ihrer Anfrage und der erforderlichen Unterlagen.
-
Nein.
Eine Erstberatung ist auch sinnvoll, wenn Sie andere Schreiben erhalten haben oder wissen möchten, wie Sie sich in einer bestimmten Situation verhalten sollten.
-
Ob eine Aussage sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab. Ohne Kenntnis der Ermittlungsakte lässt sich dies regelmäßig nicht zuverlässig beurteilen.
-
Ja.
Sollten Ihnen einzelne Dokumente noch nicht vorliegen, können diese nachgereicht werden.
-
Ja.
Ihre Angaben unterliegen der anwaltlichen Verschwiegenheit und werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet.
-
Nein.
Die Erstberatung verpflichtet Sie nicht zu einer weiteren Mandatierung.
-
Das Pauschalhonorar beträgt einmalig 190 € zzgl. MwSt. Bitte fordern Sie die Deckungszusage für die Erstberatung vorab selbst bei Ihrer Rechtsschutzversicherung an und lassen uns diese zukommen. Sobald uns die Zusage vorliegt, rechnen wir die Gebühren direkt mit Ihrer Versicherung ab. Liegt keine Deckungszusage vor, erhalten Sie von uns eine reguläre Rechnung.
-
Wenn Sie KWA anschließend mit der außergerichtlichen Vertretung beauftragen, wird das Honorar der Erstberatung auf diese Tätigkeit angerechnet.