Schnelle anwaltliche Erstberatung für Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen

Erstberatung bei Ermittlungen wegen IPTV

Haben Sie eine Vorladung, eine Beschuldigtenanhörung, einen Strafbefehl oder ein anderes Schreiben wegen der Nutzung eines IPTV-Angebots erhalten?

Im Rahmen einer kostenpflichtigen Erstberatung prüft KWA. Anwaltskanzlei Ihre Unterlagen und gibt Ihnen eine rechtliche Ersteinschätzung zu Ihrem Verfahren. Sie erhalten eine fundierte Einschätzung zu den erhobenen Vorwürfen, den möglichen strafrechtlichen Risiken sowie den nächsten sinnvollen Schritten.

Kosten der Erstberatung

✔ Pauschalhonorar 190 € zzgl. MwSt.

✔ persönliche anwaltliche Prüfung

✔ anwaltliche Verschwiegenheit

✔ zeitnahe Bearbeitung

✔ Anrechnung bei späterer außergerichtlicher Mandatierung

✔ Abrechnung über Rechtsschutzversicherung möglich

Datenschutzerklärung: Ihre Angaben werden streng vertraulich behandelt und unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht. Die Daten werden ausschließlich für Ihre Beratung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Nach Abschluss der Erstberatung werden alle Unterlagen vernichtet, sofern Sie keine weitere Beauftragung wünschen.

ABLAUF DER BERATUNG

1. Anfrage

Sie übermitteln Ihre Unterlagen.

2. Prüfung

KWA prüft den Sachverhalt.

3. Einschätzung

Sie erhalten eine rechtliche Ersteinschätzung.

Gemeinsam wird besprochen, ob und welche weiteren Schritte sinnvoll sind.

FAQ – Kostenpflichtige Erstberatung

Falls keine Rechtsschutzversicherung vorliegt, beträgt das Honorar für die Erstberatung 190,00 € zzgl. MwSt.