Durchsuchung durch Steuerfahndung

Wirtschaftsstrafrecht · Steuerfahndung

Durchsuchung durch Steuerfahndung – was jetzt zu tun ist

Wenn Steuerfahndung, Polizei oder Zoll mit einem Durchsuchungsbeschluss erscheinen, zählt ruhiges und klares Verhalten. Die wichtigsten Punkte: keine Aussage zur Sache, nichts freiwillig unterschreiben, Beschluss sichern und Verteidigung kontaktieren.

Eine Durchsuchung ist kein Gespräch zur schnellen Klärung. Sie ist eine Ermittlungsmaßnahme. Alles, was Sie sagen, herausgeben oder unterschreiben, kann später Bedeutung haben.

Keine Aussage Als Beschuldigter müssen Sie sich nicht selbst belasten. Angaben zur Sache sollten erst nach Akteneinsicht und Prüfung der Unterlagen erfolgen.
Die wichtigste Information

Bleiben Sie ruhig. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen. Verlangen Sie eine Kopie. Widersprechen Sie einer freiwilligen Herausgabe, wenn Gegenstände mitgenommen werden sollen. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft.

Sofortverhalten

Was Sie während der Durchsuchung tun sollten

Bei einer Durchsuchung geht es nicht darum, die Beamten zu überzeugen. Es geht darum, Rechte zu sichern, Fehler zu vermeiden und die spätere Verteidigung vorzubereiten.

1Beschluss verlangen

Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen und Kopie sichern.

2Keine Aussage

Keine Erklärungen zu Steuern, Konten, Buchhaltung oder Vorwürfen.

3Nichts freiwillig herausgeben

Wenn etwas mitgenommen wird, Widerspruch dokumentieren lassen.

4Liste verlangen

Beschlagnahmte Unterlagen, Geräte und Datenträger dokumentieren.

5Verteidigung einschalten

Akteneinsicht und Strategie vorbereiten.

Durchsuchungsbeschluss

Was im Durchsuchungsbeschluss stehen sollte

Der Durchsuchungsbeschluss ist der zentrale Ausgangspunkt. Er zeigt, gegen wen ermittelt wird, welcher Vorwurf im Raum steht und wonach gesucht werden soll.

BeschuldigterGegen welche Person oder Personen richtet sich der Vorwurf?
TatvorwurfWelche Steuerart, welche Jahre und welcher Sachverhalt werden genannt?
RäumeWelche Wohnung, Geschäftsräume, Fahrzeuge oder Arbeitsplätze dürfen durchsucht werden?
BeweismittelNach welchen Unterlagen, Daten, Geräten oder Aufzeichnungen wird gesucht?

Keine Diskussion über Schuld oder Unschuld

Auch wenn der Vorwurf falsch erscheint: Die Durchsuchung ist nicht der richtige Zeitpunkt für eine Verteidigung in der Sache. Entscheidend ist, den Ablauf zu dokumentieren und später mit Akteneinsicht zu reagieren.

Beschlagnahme

Unterlagen, Handy, Laptop oder Computer beschlagnahmt

Bei steuerstrafrechtlichen Durchsuchungen werden häufig Buchhaltungsunterlagen, Ordner, Rechnungen, Kontoauszüge, Laptops, Mobiltelefone, Server, USB-Sticks oder Datensicherungen mitgenommen.

Wichtig ist, genau zu dokumentieren, was mitgenommen wurde. Verlangen Sie ein Sicherstellungs- oder Beschlagnahmeverzeichnis.

Unterlagen

Ordner, Buchhaltung, Steuerbescheide, Rechnungen und Verträge sollten vollständig erfasst werden.

Datenträger

Laptops, Server, USB-Sticks und Festplatten können wichtige Unternehmensdaten enthalten.

Mobiltelefone

Handys enthalten oft Kommunikation, Kontakte, Fotos und Geschäftsdaten.

Geschäftsbetrieb

Bei Unternehmen sollte geprüft werden, ob Kopien oder Zugriffsmöglichkeiten für den laufenden Betrieb gesichert werden können.

Praktischer Punkt

Wenn Unterlagen oder Geräte für den Geschäftsbetrieb dringend benötigt werden, sollte schnell geprüft werden, ob Kopien, Datenspiegelungen oder Herausgabeanträge möglich sind.

Unternehmen

Durchsuchung im Unternehmen

Eine Durchsuchung im Unternehmen betrifft nicht nur Geschäftsführer. Auch Buchhaltung, Empfang, IT, Mitarbeiter und externe Berater können einbezogen werden.

Geschäftsführer

Sollten keine Sacheinlassung abgeben und den Ablauf koordinieren.

Mitarbeiter

Sollten keine Vermutungen äußern und keine Unterlagen ungeordnet herausgeben.

Buchhaltung

Rechnungen, Kassen, Lohnunterlagen und Steuerdaten können im Fokus stehen.

IT

Zugriffe auf Server, E-Mail-Postfächer und Backups sollten dokumentiert werden.

Steuerberater

Kommunikation mit Steuerberatern kann für die Einordnung wichtig sein.

Betriebsablauf

Der laufende Geschäftsbetrieb sollte soweit wie möglich gesichert werden.

Privatwohnung

Durchsuchung zuhause

Eine Durchsuchung in der Privatwohnung ist besonders belastend. Trotzdem gelten dieselben Grundregeln: Beschluss zeigen lassen, keine Aussage zur Sache, Ablauf dokumentieren und nichts freiwillig erklären.

FamilienangehörigeSollten nicht in Gespräche über den Vorwurf hineingezogen werden.
Private GeräteAuch private Smartphones, Tablets oder Computer können im Fokus stehen.
ArbeitsunterlagenHomeoffice-Unterlagen, Kontoauszüge und Steuerordner können betroffen sein.
ProtokollNotieren Sie Uhrzeit, beteiligte Personen und mitgenommene Gegenstände.
Nach der Durchsuchung

Was nach der Durchsuchung passiert

Nach der Durchsuchung beginnt die eigentliche Verteidigung. Jetzt müssen der Vorwurf, die Akte, die sichergestellten Unterlagen und mögliche steuerliche Risiken geordnet geprüft werden.

1Unterlagen sammeln

Beschluss, Protokoll, Beschlagnahmeliste und Schriftverkehr sichern.

2Akteneinsicht

Konkreten Tatvorwurf und Ermittlungsstand klären.

3Steuerliche Prüfung

Erklärungen, Bescheide, Konten und Buchhaltung aufarbeiten.

4Verteidigung

Einlassung, Schweigen, Verständigung oder andere Schritte prüfen.

5Folgen begrenzen

Steuerliche, strafrechtliche und wirtschaftliche Risiken einordnen.

Fehler vermeiden

Diese Fehler sollten Sie vermeiden

Während und nach einer Durchsuchung entstehen viele Risiken durch spontane Reaktionen. Gerade deshalb ist Zurückhaltung wichtig.

Spontane Erklärung

Keine Aussagen zu Konten, Einnahmen, Rechnungen, Buchhaltung oder Steuererklärungen.

Freiwillige Herausgabe

Unterschreiben Sie nicht ungeprüft, dass Unterlagen freiwillig herausgegeben wurden.

Unterlagen vernichten

Das kann den Verdacht verschärfen und zusätzliche Risiken auslösen.

Mitarbeiter sprechen lassen

Unvorbereitete Aussagen von Mitarbeitern können das Verfahren beeinflussen.

Digitalzugriff unterschätzen

E-Mails, Cloud-Dienste, Smartphones und Backups können zentrale Beweismittel sein.

Zu spät reagieren

Nach der Durchsuchung sollten Akteneinsicht und Strategie schnell vorbereitet werden.

Prüfung durch die Kanzlei

Was wir für Sie prüfen

Durchsuchungsbeschluss

Gegen wen richtet sich der Vorwurf und was durfte durchsucht werden?

Beschlagnahme

Welche Unterlagen, Geräte oder Daten wurden mitgenommen?

Verfahrensstand

Liegt ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung vor?

Akteneinsicht

Welche Vorwürfe und Beweismittel ergeben sich aus der Akte?

Steuerliche Risiken

Welche Steuerarten, Jahre und Beträge sind betroffen?

Digitale Daten

Welche Risiken bestehen durch E-Mails, Geräte, Cloud und Server?

Unternehmensfolgen

Wie bleibt der Geschäftsbetrieb handlungsfähig?

Verteidigung

Welche Einlassung oder Verteidigungsstrategie ist sinnvoll?

Folgeschritte

Herausgabe, Kopien, Verständigung, steuerliche Aufarbeitung oder Verfahrenserledigung.

Durchsuchung durch Steuerfahndung?

Machen Sie keine Aussage zur Sache. Senden Sie uns den Durchsuchungsbeschluss, das Protokoll und die Beschlagnahmeliste. Wir prüfen Vorwurf, Beschlagnahme, Akteneinsicht und nächste Schritte.

Erstberatung anfragen
FAQ

Häufige Fragen zur Durchsuchung durch die Steuerfahndung

Was soll ich tun, wenn die Steuerfahndung vor der Tür steht?

Bleiben Sie ruhig. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen, verlangen Sie eine Kopie, machen Sie keine Aussage zur Sache und kontaktieren Sie Verteidigung. Unterschreiben Sie nichts ungeprüft.

Muss ich mit der Steuerfahndung sprechen?

Als Beschuldigter müssen Sie sich nicht selbst belasten. Angaben zur Sache sollten erst nach Akteneinsicht und rechtlicher Prüfung erfolgen.

Darf ich einen Anwalt anrufen?

Ja. Sie dürfen Verteidigung kontaktieren. Die Durchsuchung wird dadurch nicht automatisch gestoppt, aber frühe rechtliche Begleitung kann Fehler vermeiden.

Was darf die Steuerfahndung mitnehmen?

Mitgenommen werden können Gegenstände, Unterlagen oder Daten, die als Beweismittel in Betracht kommen. Entscheidend sind Durchsuchungsbeschluss, konkreter Vorwurf und Zweck der Maßnahme.

Sollte ich Unterlagen freiwillig herausgeben?

Eine freiwillige Herausgabe sollte nicht ungeprüft erklärt werden. Wenn Unterlagen mitgenommen werden, sollte Widerspruch gegen die Beschlagnahme dokumentiert und ein Verzeichnis verlangt werden.

Dürfen Handy oder Laptop beschlagnahmt werden?

Digitale Geräte können beschlagnahmt oder ausgewertet werden, wenn sie als Beweismittel in Betracht kommen. Wichtig ist die Dokumentation, welche Geräte und Daten betroffen sind.

Was ist ein Beschlagnahmeverzeichnis?

Das Verzeichnis dokumentiert, welche Gegenstände, Unterlagen oder Datenträger mitgenommen wurden. Es ist wichtig für spätere Herausgabeanträge und die Verteidigung.

Was gilt bei einer Durchsuchung im Unternehmen?

Geschäftsführer und Mitarbeiter sollten keine Angaben zur Sache machen. Zuständigkeiten, IT-Zugriffe, Buchhaltung und mitgenommene Unterlagen sollten dokumentiert werden.

Dürfen Mitarbeiter befragt werden?

Mitarbeiter können angesprochen werden. Ob und wie sie Angaben machen müssen, hängt von ihrer Rolle ab. Unvorbereitete Aussagen sollten vermieden werden.

Was passiert nach der Durchsuchung?

Nach der Durchsuchung sollten Beschluss, Protokoll und Beschlagnahmeliste geprüft, Akteneinsicht beantragt und die steuerliche sowie strafrechtliche Verteidigung vorbereitet werden.

Kann ich beschlagnahmte Unterlagen zurückbekommen?

Das kann geprüft werden. Je nach Bedeutung für das Verfahren und den Geschäftsbetrieb kommen Kopien, Datenspiegelungen, Herausgabeanträge oder Rechtsmittel in Betracht.

Welche Unterlagen brauche ich für die Prüfung?

Wichtig sind Durchsuchungsbeschluss, Protokoll, Beschlagnahmeverzeichnis, Schreiben der Behörden, Steuerbescheide, Steuererklärungen, Buchhaltung, Kontoauszüge und Kommunikation mit Finanzamt oder Steuerberatung.

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