Arbeitsvertrag erstellen lassen
Arbeitsvertrag erstellen lassen
Ein Arbeitsvertrag sollte zur Tätigkeit, zur Vergütung und zum Unternehmen passen. KWA. Anwaltskanzlei erstellt und prüft Arbeitsverträge für Arbeitgeber – für Neueinstellungen und zur Überarbeitung bestehender Vertragsmuster.
Ein Arbeitsvertrag sollte regeln, was später nicht zum Streit werden soll.
Vergütung, Arbeitszeit, Überstunden, Arbeitsort, Homeoffice, Probezeit, Urlaub, Nebentätigkeiten und Kündigungsfristen sollten zur konkreten Beschäftigung passen. Eine allgemeine Vorlage bildet die betrieblichen Anforderungen nicht automatisch ab.
Der Vertrag muss zur geplanten Beschäftigung passen.
Nicht die Zahl der Klauseln entscheidet über die Qualität eines Arbeitsvertrags. Entscheidend ist, dass die wesentlichen Punkte klar geregelt sind und die verwendeten Klauseln rechtlich tragen.
Vor der Vertragserstellung sollte deshalb geklärt werden, welche Tätigkeit geschuldet wird, wie flexibel der Mitarbeiter eingesetzt werden soll, wie die Vergütung aufgebaut ist und welche betrieblichen Besonderheiten berücksichtigt werden müssen.
Vor der Einstellung klären
- Tätigkeit und Verantwortungsbereich
- Arbeitsort und mobiles Arbeiten
- Arbeitszeit und Überstunden
- Festgehalt, Bonus oder Provision
- Probezeit und Kündigungsfristen
- Urlaub und zusätzliche Leistungen
- Nebentätigkeiten und Vertraulichkeit
- Befristung, falls vorgesehen
Probleme entstehen oft erst, wenn der Vertrag gebraucht wird.
Muster enthalten oft Regelungen, die nicht zur konkreten Stelle oder zum Unternehmen passen.
Eine Klausel muss erkennen lassen, welche Arbeitsleistung in welchem Umfang mit der Vergütung abgegolten sein soll.
Soll das Arbeitsverhältnis befristet sein, müssen die gesetzlichen Anforderungen an die Befristung vor Beschäftigungsbeginn beachtet werden.
Was sollte im Arbeitsvertrag geregelt werden?
Welche Regelungen erforderlich sind, hängt von der konkreten Position ab. Bei der Gestaltung sind insbesondere folgende Punkte zu prüfen:
Tätigkeit & Aufgabenbereich
Die Tätigkeit sollte klar beschrieben werden. Gleichzeitig ist zu prüfen, welchen Spielraum der Arbeitgeber bei einer späteren Änderung von Aufgaben benötigt.
Arbeitsort & mobiles Arbeiten
Fester Arbeitsort, Einsätze an anderen Standorten sowie Homeoffice oder mobiles Arbeiten sollten bewusst geregelt werden.
Vergütung
Neben dem Grundgehalt können Bonus, Provision, Zuschläge oder weitere Vergütungsbestandteile eine genaue Regelung erfordern.
Arbeitszeit & Überstunden
Wochenarbeitszeit, Verteilung der Arbeitszeit sowie der Umgang mit Mehrarbeit sollten eindeutig festgelegt werden.
Probezeit & Kündigung
Probezeit und Kündigungsfristen sollten mit den gesetzlichen Vorgaben und den Interessen des Unternehmens abgestimmt werden.
Urlaub
Gesetzlicher und zusätzlicher vertraglicher Urlaub sollten so geregelt werden, dass ihre Behandlung nachvollziehbar bleibt.
Nebentätigkeit
Der Vertrag kann festlegen, wann Nebentätigkeiten angezeigt werden müssen und unter welchen Voraussetzungen der Arbeitgeber einschreiten kann.
Vertraulichkeit & Arbeitsmittel
Der Umgang mit vertraulichen Informationen, betrieblichen Daten, Geräten und sonstigen Arbeitsmitteln kann vertraglich konkretisiert werden.
Warum eine Vorlage aus dem Internet nicht immer reicht
Ein Muster kann eine Grundlage sein. Es weiß aber nicht, welche Tätigkeit der neue Mitarbeiter übernimmt, wie Ihr Vergütungsmodell aussieht oder welche Flexibilität Sie im Arbeitsverhältnis benötigen.
Schwächen zeigen sich häufig erst später: wenn über Überstunden, Bonuszahlungen, Homeoffice, Nebentätigkeiten, Arbeitsort oder Kündigungsfristen gestritten wird.
Entscheidend ist deshalb nicht, möglichst viele Klauseln aufzunehmen. Entscheidend ist, die für das konkrete Arbeitsverhältnis erforderlichen Punkte klar und wirksam zu regeln.
Vorformulierte Klauseln müssen rechtlich tragen.
Arbeitsverträge enthalten häufig vorformulierte Vertragsbedingungen. Solche Klauseln unterliegen rechtlichen Grenzen.
Das zeigt sich beispielsweise bei Überstunden: Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss aus einer Pauschalregelung erkennbar sein, welche Arbeitsleistung in welchem zeitlichen Umfang von der vereinbarten Vergütung erfasst sein soll.
Eine Unterschrift macht eine unwirksame Vertragsklausel nicht automatisch wirksam.
Diese Regelungen verdienen besondere Aufmerksamkeit
Überstunden
Soll Mehrarbeit teilweise mit dem Gehalt abgegolten sein, muss die Regelung transparent formuliert werden. Eine unbegrenzte pauschale Abgeltung schafft ein erhebliches Wirksamkeitsrisiko.
Variable Vergütung
Bei Bonus und Provision sollte klar sein, wann ein Anspruch entsteht, welche Ziele maßgeblich sind und wie die Vergütung berechnet wird.
Versetzung
Der Vertrag sollte den benötigten betrieblichen Spielraum erhalten, ohne Tätigkeit und Einsatzort grenzenlos offenzulassen.
Ausschlussfristen
Ausschlussfristen können Ansprüche zeitlich begrenzen. Fehler bei der Formulierung können dazu führen, dass die Klausel ihren Zweck nicht erfüllt.
Arbeitsbedingungen müssen ordnungsgemäß nachgewiesen werden.
Das Nachweisgesetz verpflichtet Arbeitgeber, wesentliche Bedingungen des Arbeitsverhältnisses innerhalb der gesetzlichen Fristen nachzuweisen. Dazu gehören unter anderem Angaben zu Tätigkeit, Arbeitsort, Vergütung, Arbeitszeit, Probezeit, Urlaub und zum Verfahren bei einer Kündigung.
Der Nachweis kann nach der aktuellen gesetzlichen Regelung unter den Voraussetzungen des § 2 NachwG auch in Textform abgefasst und elektronisch übermittelt werden. Für bestimmte Beschäftigungsbereiche gelten strengere Vorgaben.
Verstöße gegen die Nachweispflichten können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 2.000 Euro geahndet werden.
Arbeitsvertrag und Nachweis sind nicht dasselbe.
Aus den erleichterten Vorgaben des Nachweisgesetzes folgt nicht, dass jede arbeitsrechtliche Erklärung ohne weitere Formvorgaben möglich ist.
Soll das Arbeitsverhältnis befristet werden, bedarf die Befristung nach § 14 Abs. 4 TzBfG zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Auch die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedarf nach § 623 BGB der Schriftform; die elektronische Form ist dort ausgeschlossen.
Soll der Arbeitsvertrag befristet werden?
Dann sollte die Befristung vor Beginn der Beschäftigung gesondert geprüft werden. Fehler bei der Befristung können dazu führen, dass das Arbeitsverhältnis nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt endet.
Bei einer sachgrundlosen Befristung gelten gesetzliche Grenzen für Dauer und Verlängerung. Außerdem kann eine Vorbeschäftigung beim selben Arbeitgeber der sachgrundlosen Befristung entgegenstehen. Die Befristung selbst bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Wird bei einem befristeten Arbeitsverhältnis eine Probezeit vereinbart, muss deren Dauer im Verhältnis zur Dauer der Befristung und zur Art der Tätigkeit stehen.
Was KWA bei der Vertragserstellung berücksichtigt
Position
Tätigkeit, Verantwortungsbereich und gewünschte Flexibilität bei der Aufgabenverteilung.
Vergütung
Festgehalt, Bonus, Provision und weitere Vergütungsbestandteile.
Arbeitsmodell
Arbeitszeit, Arbeitsort, Homeoffice, mobiles Arbeiten und Überstunden.
Beendigung
Probezeit, Kündigungsfristen und Besonderheiten bei einer Befristung.
Unternehmensinteressen
Vertraulichkeit, Nebentätigkeit, Arbeitsmittel und weitere betriebliche Anforderungen.
Bestehende Regelungen
Vorhandene Vertragsmuster sowie einschlägige Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen.
So läuft die Erstellung des Arbeitsvertrags ab
Eckdaten übermitteln
Sie senden uns die Angaben zur geplanten Beschäftigung und vorhandene Vertragsunterlagen.
Vertrag erstellen
KWA erstellt einen neuen Arbeitsvertrag oder überarbeitet Ihren bestehenden Entwurf.
Fragen abstimmen
Offene Gestaltungsfragen und betriebliche Besonderheiten werden geklärt.
Vertrag einsetzen
Sie erhalten die abgestimmte Fassung für die geplante Einstellung.
Sie möchten einen Arbeitsvertrag erstellen oder prüfen lassen?
KWA. Anwaltskanzlei erstellt und prüft Arbeitsverträge für Arbeitgeber. Senden Sie uns die Eckdaten der geplanten Beschäftigung und vorhandene Unterlagen.
Erstberatung anfragenHäufige Fragen zum Arbeitsvertrag
Was sollte in einem Arbeitsvertrag geregelt werden?
Der Vertrag sollte insbesondere Tätigkeit, Arbeitsort, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub, Probezeit und Kündigungsfristen abbilden. Je nach Position können weitere Regelungen zu Überstunden, Bonus, Homeoffice, Nebentätigkeiten, Vertraulichkeit oder Arbeitsmitteln erforderlich sein.
Muss ein Arbeitsvertrag schriftlich geschlossen werden?
Für einen unbefristeten Arbeitsvertrag besteht nicht generell eine gesetzliche Schriftformpflicht. Arbeitgeber müssen jedoch die Vorgaben des Nachweisgesetzes beachten. Für einzelne Vereinbarungen gelten zusätzliche Formvorschriften. Insbesondere bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Kann ein Arbeitsvertrag digital geschlossen werden?
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag kann grundsätzlich auch ohne klassische Papierurkunde zustande kommen. Davon zu unterscheiden sind gesetzliche Formvorgaben für einzelne Regelungen und die Nachweispflichten des Arbeitgebers. Bei einer Befristung ist die gesetzlich vorgeschriebene Schriftform besonders zu beachten.
Was verlangt das Nachweisgesetz vom Arbeitgeber?
Arbeitgeber müssen die wesentlichen Bedingungen des Arbeitsverhältnisses innerhalb der gesetzlichen Fristen nachweisen. § 2 NachwG enthält hierzu einen umfangreichen Katalog. Dazu gehören beispielsweise Angaben zu Tätigkeit, Arbeitsort, Vergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Kündigungsverfahren.
Wie lange darf eine Probezeit dauern?
Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten kann nach § 622 Abs. 3 BGB grundsätzlich mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis muss eine vereinbarte Probezeit außerdem im Verhältnis zur erwarteten Dauer der Befristung und zur Art der Tätigkeit stehen.
Können Überstunden mit dem Gehalt abgegolten werden?
Eine pauschale Abgeltung ist nicht grenzenlos möglich. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts muss für den Arbeitnehmer aus der Vertragsregelung erkennbar sein, welche Arbeitsleistung in welchem zeitlichen Umfang von der Vergütung erfasst sein soll.
Welche Kündigungsfrist kann im Arbeitsvertrag vereinbart werden?
Die zulässige Gestaltung hängt von den gesetzlichen Vorgaben, der Dauer des Arbeitsverhältnisses und einem möglichen Tarifvertrag ab. Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten sieht § 622 Abs. 3 BGB grundsätzlich eine Kündigungsfrist von zwei Wochen vor.
Kann Homeoffice im Arbeitsvertrag geregelt werden?
Ja. Soll ein Mitarbeiter ganz oder teilweise mobil arbeiten, sollten insbesondere Umfang, Arbeitsort und die betrieblichen Rahmenbedingungen klar geregelt werden. Welche Regelung sinnvoll ist, hängt vom konkreten Arbeitsmodell ab.
Wann ist ein befristeter Arbeitsvertrag zulässig?
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz unterscheidet insbesondere zwischen Befristungen mit Sachgrund und sachgrundlosen Befristungen. Bei sachgrundlosen Befristungen gelten besondere Grenzen für Dauer, Verlängerungen und Vorbeschäftigungen. Die Befristung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Kann KWA auch ein bestehendes Vertragsmuster prüfen?
Ja. KWA kann vorhandene Arbeitsverträge und Vertragsmuster prüfen und an die konkrete Beschäftigung oder die Anforderungen des Unternehmens anpassen.
Was kostet die Erstellung eines Arbeitsvertrags?
Der Aufwand hängt davon ab, ob ein einzelner Arbeitsvertrag neu erstellt, ein vorhandenes Muster überarbeitet oder ein Vertragswerk für mehrere Beschäftigungsverhältnisse entwickelt werden soll. Nach Sichtung des Anliegens kann der erforderliche Umfang eingeordnet werden.
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